An vielen Bonner Gebäuden nisten Vögel – Haussperlinge, Hausrotschwänze, Mehlschwalben und Mauersegler. Sie alle sind sogenannte Gebäudebrüter.
In natürlicher Umgebung nisten diese Arten in Felsen oder Baumhöhlen. Sie haben sich aber hervorragend an den Menschen angepasst und brüten heute zumeist in urbanen Lebensräumen an Gebäuden (unter Dachziegeln, Dachrinnen, Regenwasserstutzen oder Jalousienkästen). Dort nutzen sie Hohlräume an der Außenfassade, um ihre Nester zu errichten. Aufgrund zahlreicher Sanierungen, besonders der Altbauten, sind Gebäudebrüter immer mehr auf Hilfe mittels Nistkästen angewiesen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, über die Förderung künstlicher Nisthilfen den Tieren Ausweichmöglichkeiten zu bieten und diese besonderen Strukturen für eine große urbane Artenvielfalt zu erhalten.
Dank des Spendenportals Hier mit Herz der Sparkasse KölnBonn hat die Biologische Station Bonn/ Rhein-Erft seit Sommer 2023 viele Hausbesitzende kostenlos beraten und bisher an 12 Häusern Nistkästen angebracht. Fokus des Projekts sind Fledermäuse und Mauersegler, wir helfen aber auch gerne bei Haussperling, Dohle und Co.. Falls Sie etwas zum Artenschutz beitragen möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Projektmitarbeitenden (s.u.).
Sind an oder in einem zu sanierenden Gebäude Niststätten vorhanden, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung vom § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen.
Wenn die Bautermine es erfordern, ist es eventuell auch möglich, mit Genehmigung für eine Brutperiode die Niststätten rechtzeitig vor Eintreffen der Vögel zu verschließen. Bei Bauarbeiten während der Brutzeit dürfen die Vögel nicht gestört werden. Nester mit Eiern oder Jungvögeln dürfen nicht zerstört oder verschlossen werden. Der Zugang zu den Nestern darf durch Gerüste oder Planen nicht versperrt sein und das Baugerüst muss ausreichend Platz um das Nest freilassen. Sonst ist es notwendig, die oberste Lage erst zu errichten, wenn die Brutzeit vorbei ist, d.h. wenn die Jungen mit Sicherheit ausgeflogen sind und das Nest nicht mehr genutzt wird. Bei notwendiger Zerstörung einer Niststätte muss auf jeden Fall Ersatz geschaffen werden. Es gibt für jedes Gebäude unauffällige oder sogar dekorative Lösungen für das Anbringen oder den Einbau von Nisthilfen. Hilfsmaßnahmen wie das Anbringen von Nistkästen sollten am besten vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen geklärt werden.
Ist es nicht möglich, Niststätten zu erhalten, sind am einfachsten fertige Nisthilfen in Form von Niststeinen oder Nistkästen aufzuhängen bzw. in den Bau zu integrieren. Diese Nisthilfen kann man mit geeigneten Mitteln auch an die Farbgebung der Fassade anpassen, doch je mehr die Nistkästen sich vom Hintergrund abheben, desto besser.
In die Fassade eingelassene Kästen sind hinsichtlich Wärme-/Kältebrücken komplett unbedenklich, so lange die Abstände zwischen den Kästen eingehalten werden. Wärmebildaufnahmen zeigen keine Beeinträchtigung der Isolierung. Eine Verkotung des Bereichs um und unter dem Nistkasten ist bei Mauerseglern minimal bis gar nicht vorhanden. Des Weiteren erfordern die Kästen, soweit bekannt, keinen Wartungsaufwand und bei Einbau während der Sanierungs- oder Umbaumaßnahme halten sich die Kosten relativ gering.
Mobil: +49 1573 8454686
Mail: t.billens@biostation-bn-rek.de
Mobil: +49 1575 1173097
Mail: t.schendel@biostation-bn-rek.de
Geschäftsstelle Bonn
Auf dem Dransdorfer Berg 76
53121 Bonn
info@biostation-bonn-rheinerft.de
Tel.: 0228-2495799
Geschäftsstelle Rhein-Erft-Kreis
Friesheimer Busch 1
50374 Erftstadt
info.rek@biostation-bonn-rheinerft.de