Vertragsnaturschutz umfasst im Rhein-Erft-Kreis Naturschutzmaßnahmen auf Äckern, im Grünland und auf Streuobstwiesen. Ziel ist es, die Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und zu fördern. Auf Äckern werden Ackerlebensgemeinschaften, sowie seltene Ackerwildkräuter durch Blühstreifen, Ernteverzichtsflächen oder extensiven Getreideanbau geschützt. Fördermaßnahmen im Grünland und auf Streuobstwiesen zielen auf den Erhalt oder die Wiederherstellung artenreicher Lebensräume ab. Im Rhein-Erft-Kreis werden spezifische Fördermaßnahmen für den Schutz von Feldvogelarten wie Feldlerche, Grauammer, Steinkauz und Rebhuhn oder die Unterstützung der Wiederansiedlung des Feldhamsters angeboten.
Landwirtschaftliche Betriebe, die an den freiwilligen Förderprogrammen im Vertragsnaturschutz teilnehmen, erhalten Förderprämien mit denen Ertragseinbußen ausgeglichen werden sollen.
Als Biologische Station beraten wir Landwirt*innen bei der Auswahl geeigneter Vertragsnaturschutzmaßnahmen, begleiten die Antragssteller*innen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises und stehen für fachliche Fragen bei der praktischen Umsetzung zur Verfügung. Außerdem untersuchen wir regelmäßig die Bestandsentwicklung von Zielarten, die mit den durchgeführten Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert werden sollen. Hierzu zählen bestimmte Pflanzenarten auf Äckern und im Grünland, die Siedlungsdichten und Winterbestände von Feldvogelarten sowie die Anzahl und Verteilung von Feldhamsterbauen auf Wiederansiedlungsflächen. Im Grünland wird die Entwicklung von Pflanzengesellschaften im Hinblick auf die Etablierung des Lebensraumtyps „Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen“ (LRT 6510) überprüft.
Link zur Informationsseite Vertragsnaturschutz des Rhein-Erft-Kreises:
https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/umwelt/vertragsnaturschutz.php
Link zur Informationsseite Vertragsnaturschutz des LANUV NRW
https://vns.naturschutzinformationen.nrw.de/vns/de/fachinfo/einfuehrung
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