Bonn kann derzeit elf Naturschutzgebiete (NSG) sein eigen nennen. Geschützt sind sehr unterschiedliche Lebensräume – die Vielfalt reicht von Magerrasen, Glatthaferwiesen über Kopfweidenbestände und Feuchtwiesen bis hin zu Erlenbruchwäldern, Buchen- und Eichenwäldern und nicht zuletzt Fließ- und Stillgewässern.
Unsere Naturschutzgebiete (NSG) im Einzelnen:
Weitere Informationen, z. B. Karten und rechtliche Grundlagen, finden Sie im Internetangebot der Stadt Bonn.
Die 1992 vom Europäischen Rat verabschiedete Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – kurz FFH-Richtlinie – der Europäischen Union hat zum Inhalt, wildlebende Arten und deren Lebensräume zu sichern und zu schützen und durch Ausweisung von FFH-Gebieten eine europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu schaffen. Im Gegensatz zu bisherigen nationalen Konzepten werden hier auch Lebensräume unter Schutz gestellt, die besonders typisch in der entsprechenden Region sind, wie z. B. die Buchenwälder in Mitteleuropa. Die Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie bilden zusammen mit denen der schon 1979 verabschiedeten Vogelschutzrichtlinie das europäische Netz “Natura 2000”.
Im Vergleich zur Gesamtfläche hat Bonn einen hohen Anteil europäischer Schutzgebiete. Aktuell sind vier Gebiete als FFH-Gebiete gemeldet:
Der Ennert als Teil des Siebengebirges (496 ha)
Die Siegmündung (151 ha)
Der Rodderberg (33 ha)
Der Kottenforst (2.457 ha)
Dies sind immerhin 21,8 % des 141 qkm großen Stadtgebietes. Der Kottenforst ist außerdem seit 2004 zusammen mit der Waldville europäisches Vogelschutzgebiet.
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