NSG Rodderberg
NSG Siebengebirge
NSG Siegaue
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Schutzgebiete in Bonn

Naturschutzgebiete

Bonn kann derzeit elf Naturschutzgebiete (NSG) sein eigen nennen. Geschützt sind sehr unterschiedliche Lebensräume – die Vielfalt reicht von Magerrasen, Glatthaferwiesen über Kopfweidenbestände und Feuchtwiesen bis hin zu Erlenbruchwäldern, Buchen- und Eichenwäldern und nicht zuletzt Fließ- und Stillgewässern.

Unsere Naturschutzgebiete (NSG)  im Einzelnen:

  • Das auf Stadtgebiet 2.457 ha umfassende, im Südwesten von Bonn liegende Waldgebiet Kottenforst wurde 2004 unter Schutz gestellt. Darin enthalten sind das vormalige Schutzgebiet “Katzenlochbachtal” und die Naturwaldzelle “Probstforst”.
  • Der 496,3 ha große Ennert als Bonner Teilgebiet des großen Naturschutzgebietes “Siebengebirge”, welches mit der 1923 erfolgten Begründung zu den ältesten Schutzgebieten Deutschlands gehört.
  • Das Wolfsbachtal zwischen Gielgen und Heidebergen (Größe 13 ha).
  • Die 1985 als Schutzgebiet ausgewiesene Siegmündung mit ihrer Auen- und Flussufervegetation sowie den charakteristischen Kopfweidenbeständen. Die geschützte Fläche beträgt 151 ha.
  • Der schon 1927 unter Schutz gestellte Rodderberg, ein ehemaliger Vulkan an der Südgrenze von Bonn. Die geschützte Fläche auf Bonner Stadtgebiet beträgt 33 ha.
  • Das NSG Weiers Wiesen als Relikt der früher weiter verbreiteten Feuchtwiesen bei Beuel, Holzlar (3,3 ha).
  • Das ebenfalls bei Holzlar gelegene NSG “Nasswiesen und Bruchwald Kohlkaul” (15 ha), das im Jahr 2004 im Rahmen des neuen Landschaftsplanes “Ennert” ausgewiesen wurde.
  • Das benachbarte, ebenso im Rahmen des neuen Landschaftsplanes “Ennert” geschaffene  NSG Feuchte Grünlandbrachen und Mähweiden Kohlkaul (8,5 ha).
  • Die Düne Tannenbusch als 3 ha großes Überbleibsel einer Binnendüne im Bonner Norden. Sie wurde 1989 unter Schutz gestellt.
  • Der ehemalige Basaltsteinbruch Lyngsberg (5,4 ha) wurde 2013 im Rahmen des Landschaftsplans Kottenforst unter Schutz gestellt.
  • Gleiches gilt für das Melbtal, das 2013 auf ca. 20 ha als NSG ausgewiesen wurde.

Weitere Informationen, z. B. Karten und rechtliche Grundlagen, finden Sie im Internetangebot der Stadt Bonn.

FFH-Gebiete

Die 1992 vom Europäischen Rat verabschiedete Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – kurz FFH-Richtlinie – der Europäischen Union hat zum Inhalt, wildlebende Arten und deren Lebensräume zu sichern und zu schützen und durch Ausweisung von FFH-Gebieten eine europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu schaffen. Im Gegensatz zu bisherigen nationalen Konzepten werden hier auch Lebensräume unter Schutz gestellt, die besonders typisch in der entsprechenden Region sind, wie  z. B. die Buchenwälder in Mitteleuropa. Die Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie bilden zusammen mit denen der schon 1979 verabschiedeten Vogelschutzrichtlinie das europäische Netz “Natura 2000”.

Im Vergleich zur Gesamtfläche hat Bonn einen hohen Anteil europäischer Schutzgebiete. Aktuell sind vier Gebiete als FFH-Gebiete gemeldet:

Der Ennert als Teil des Siebengebirges (496 ha)
Die Siegmündung (151 ha)
Der Rodderberg (33 ha)
Der Kottenforst (2.457 ha)

Dies sind immerhin 21,8 % des 141 qkm großen Stadtgebietes. Der Kottenforst ist außerdem seit 2004 zusammen mit der Waldville europäisches Vogelschutzgebiet.

Schutzgebiete

Im Deutschen Recht gibt es verschiedene Kategorien von Schutzgebieten. Sie haben unterschiedliche Schutzziele, Verbote und Richtlinien. Die Wichtigsten sind: FFH-Gebiete / Europäische Schutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete.

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