Im Deutschen Recht gibt es verschiedene Kategorien von Schutzgebieten. Sie haben unterschiedliche Schutzziele, Verbote und Richtlinien.
Die Wichtigsten sind:
Vereinfacht kann man sagen, dass der Schutzeffekt auch in dieser Reihenfolge abnimmt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Schutzkategorien vom Naturdenkmal bis zum Nationalpark. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bfn.de/schutzgebiete
Die europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) verpflichtet die Staaten der EU, Gebiete zum Schutz der Natur auszuweisen. Diese werden Teil des europäischen Netzwerks Natura2000. Es handelt sich um Gebiete, die dem Schutz bestimmter Lebensräume oder Arten dienen, die ebenfalls in der Natura2000-Richtlinie festgeschrieben sind.
In Deutschland sind die FFH-Gebiete zum großen Teil auch Naturschutzgebiete.
Naturschutzgebiete werden zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit ausgewiesen.
Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder werden wegen der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung ausgewiesen.
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