LVR-Saatgutförderung

Förderung durch Bereitstellung von regionalem Saatgut zur Anreicherung und Wiederherstellung arten- und blütenreicher Grünflächen.

In Zusammenarbeit mit dem LVR (Landschaftsverband Rheinland) setzen wir uns für die Erhaltung, Wiederherstellung und Neuanlage arten- und blütenreicher Flächen ein. Dafür stellt der LVR regionales Saatgut im Rahmen eines Förderprogrammes zur Verfügung. Wir als Biologische Station stehen für Förderantragssteller beratend zur Seite, helfen bei der Beantragung zur Saatgutförderung und stellen bei Bewilligung das passende Saatgut zur Verfügung.

Hintergrund der Förderung

Bunt blühende, artenreiche Wiesen waren früher ein typisches Element der rheinischen Kulturlandschaft. In den vergangenen Jahrzehnten sind sie jedoch zunehmend aus dem Landschaftsbild verschwunden. Diesem Schwund von wichtigen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen wollen wir entgegenwirken.

Da Wildpflanzen an die jeweiligen Standortbedingungen ihrer Region genetisch angepasst sind, ist bei der Neuanlage oder ökologischen Aufwertung von Grünflächen die Verwendung von regionalem Saatgut von zentraler Bedeutung.

Mit dem gezielten Einsatz von Regiosaatgut unterstützt der LVR zusammen mit den Biologischen Stationen im Rheinland die Entwicklung und Wiederherstellung artenreicher Wiesen.

Regiosaatgutmischung: „Artenreiche Fettwiese“

Verwendet wird die Regiosaatgutmischung „Artenreiche Fettwiese“, bestehend aus 25 Kräuterarten (100 % Kräuter) und 10 Gräserarten (100 % Gräser). Je nach Standortbedingungen sind Mischverhältnisse von 50:50 oder 30:70 möglich. Vollständige Artenlisten sind unter LVR Regiosaatgutförderung verfügbar.

Eingesät wird bei Frühjahrseinsaat in den Monaten März und April und bei Herbsteinsaat von Mitte August bis Anfang/Mitte Oktober.

Ablauf der Förderung

  1. Als Antragsteller prüfen Sie mit einer Checkliste, ob die betreffende Fläche den Anforderungen zur Saatgutförderung entspricht. Die Checkliste sowie alle nötigen Info-Materialien sind hier verfügbar: LVR Regiosaatgutförderung
  2. Anschließend stellen Sie bei der zuständigen Biologischen Station eine Beratungsanfrage. Diese berät und prüft zur Förderfähigkeit der Fläche.
  3. Nach erfolgter Beratung stellen Sie den Förderantrag bei der LVR-Abteilung Kulturlandschaftspflege.
  4. Bei Bewilligung erhalten Sie das Saatgut direkt über die zuständige Biologische Station.
  5. Um die Fläche zum Blühen zu bringen, müssen Sie das Saatgut anschließend nur noch gemäß der bereitgestellten Anleitung auf der Fläche ausbringen und regelmäßig pflegen.

Förderfähige Flächen

  • Standorte in der freien Landschaft im LVR-Gebiet mit einer Größe zwischen 400 qm und 5 ha und einer Mindestbreite von 6 m
  • Große innerörtliche Grünlandflächen, sofern eine ungestörte Entwicklung gewährleistet werden kann
  • Wegraine außerhalb des öffentlichen Straßennetzes
  • Offene Flächen im Wald (Lichtungen, Waldwiesen und weitere, als Nichtholzboden klassifizierte Flächen)

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Ausgleichsmaßnahmen, Flächen die über den Vertragsnaturschutz gefördert werden, kleine Flächen im baulichen Innenbereich (Ortslage), Flächen im Bereich des Straßenbegleitgrüns, des Forstes und Flächen, die anderen rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.

Jetzt aktiv werden für mehr Artenvielfalt!

Weitere Informationen sowie alles nötige Unterlagen finden Sie unter LVR Regiosaatgutförderung.

Ansprechpartnerin bei uns:

Paula Ostheimer