Der sogenannte „Prozessschutz“ ist das, was oft in Diskussionen gefordert wird. Er lässt sich mit den Worten „die Natur sich selbst überlassen“ umschreiben. Dabei lässt man natürliche Prozesse zu, wie z.B. die Sukzession, also das Aufwachsen der natürlichen Vegetation und die Umwandlung zu einem stabilen Lebensraum. In Mitteleuropa sind die Zielstadien des Prozessschutzes vor allem großflächige mittelfeuchte bis trockene Eichen- und Buchenwälder, oder nasse bis feuchte Weich- oder Hartholzauwälder. Gras- und Steppenlandschaften sind für Mitteleuropa eher untypisch.
Grasflächen und ähnliche offene Landschaften entstehen in mitteleuropäischen Naturlandschaften nur dann, wenn es eine natürliche Störung gibt. Dies können z. B. Waldbrände, Überflutungen, Erdrutsche oder auch die Auswirkungen bestimmter Tierarten sein. Richtiger Prozessschutz erlaubt also auch natürliche Störungen, denn sie sind es, die die Strukturvielfalt und damit auch Artenvielfalt erhöhen.
Grundsätzlich gilt: die Artenvielfalt ist dann am höchsten, wenn es viele unterschiedliche Lebensräume gibt. Natürliche Störungen sind allerdings in unserer heutigen, dicht besiedelten und intensiv genutzten Landschaft nicht erwünscht oder zum Teil auch nicht mehr möglich:
Was die Vielzahl der Menschen haben will, ist ein Teilbereich des Prozessschutzes auf einem kleinen Teil der Landschaft. Mit anderen Worten: Die Pflanzen und Tiere sollen natürlich wachsen und gedeihen, aber bitte ohne lästige Naturkatastrophen und nur außerhalb der Städte, der landwirtschaftlichen Flächen und der Gebiete für Freizeitnutzung.
Das kann so nicht funktionieren und reicht nicht aus, um die vorhandene Artenvielfalt zu erhalten. Daher braucht es auch Biotopschutz und konkreten Artenschutz mit Maßnahmen.
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